AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung einer Ferienwohnung zwischen Familie Schramm/Rolinski und jedem Gast im “ Familienhaus Schramm/Rolinski“.

§ 1 Geltung der Bedingungen
§ 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
§ 3 Reservierung
§ 4 Preisänderungen
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 6 Anzahlung
§ 7. Reiserücktritt, Stornobedingungen
§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
§ 9 Widerruf von Reservierungen durch den Vermieter
§ 10 Umbuchungen durch den Kunden
§ 11 Umbuchungen durch den Vermieter
§ 12 Haftung des Vermieters
§ 13 Beschaffenheit der Mietsache
§ 14. Leistungen/Nebenkosten/Kaution
§ 15 Beschädigungen durch den Gäste
§ 16 Aufenthalt / Hausordnung / Überbelegung
§ 17 Reinigung/Verantwortlichkeit
§ 18 Haftung des Mieters
§ 19 Haustiere
§ 20 Parkplätze
§ 21 Daten
§ 22 Sonstiges

§ 1 Geltung der Bedingungen
* Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Gast als Mieter und dem Vermieter Familie Schramm/Rolinski, Nordstrasse 69 a, 18528 Lietzow/Rügen abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter der Ferienwohnung. Mit Ihrer Buchung per E-Mail oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung erkennen Sie diese Mietbedingungen an.

§ 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
* Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn eine Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom oben genannten Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Bei Übernachtungen in einer Ferienwohnung ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Bitte beachten Sie außerdem die Altersgrenze. Die Ferienwohnungen werden nur vermietet, wenn mindestens 1 Reisender über 21 Jahre alt ist oder Abweichungen nur in Rücksprache mit dem Vermieter.

§ 3. Reservierung
* Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Personenzahl bewohnt werden wobei Kinder als volle Person gezählt werden. Werden Ferienwohnungen oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann der oben genannte Vermieter ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Ferienwohnungen und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Vermieters bestätigte Ferienwohnungen werden am Ankunftstag ab 17:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung gestellt. Der Vermieter oder eine beauftragte Person wird den Mieter bei der Anreise in der Ferienwohnung einweisen, über Mülltrennung etc. aufklären und am Abreisetag eine Abnahme zusammen mit dem Mieter der Ferienwohnung vornehmen, um eventuell entstandenen Schäden oder Verunreinigungen direkt miteinander zu klären. Erst nach der Abnahme der Wohnung durch den Vermieter oder einer beauftragten Person, darf der Mieter abreisen, ausser er hat mit dem Vermieter eine andere Abmachung. Es ist daher sehr wichtig, dass der Mieter eventuell Mängel sowie Verunreinigungen noch vor Ablauf von 24 h nach seiner Anreise beim Vermieter anzeigt. Die Schlüsselausgabe sowie Übergabe erfolgt stets vor Ort in der Nordstrasse 69 a. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund der notwendigen Reinigung Ihrer Ferienwohnung grundsätzlich am Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen und ordnungsgemäß zu übergeben ist. Eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Für den Fall eines verspäteten Ausszugs aus der Ferienwohnung muss sich der Vermieter die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Bitte denken Sie an die Rückgabe der Schlüssel. Sollte der Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von Euro 50,00 erhoben. Eine Aufenthaltsverlängerung der Ferienwohnung ist nur in Absprache und Zustimmung des Vermieters zu treffen. Die Vermieter ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

§ 4. Preisänderungen
* Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Vermieters entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 6 Monate beträgt.

§ 5. Zahlungsbedingungen
* Der angegebene Gesamtpreis im Reservierungsangebot bzw. in der Reservierungsbestätigung ist spätestens bei der Anreise des Gastes direkt vor Ort an den Vermieter in bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Sollten dem Gast Zusatzkosten durch weitere Personen, Haustiere, Pkw’s, Bettwäsche, Handtücher oder anderen Extras vor bzw. während seines Aufenthaltes entstehen, dann sind diese ebenfalls bei der Anreise des Gastes in bar an den Vermieter zu zahlen, sowie spätestens vor der Abreise des Gastes an den Vermieter.

§ 6. Anzahlung
* Nach Abschluss eines Gastaufnahmevertrages, ob in mündlicher bzw. schriftlicher Form, erfolgt eine Anzahlung durch den Gast in Höhe von 50% des gesamten Übernachtungspreises per Banküberweisung an den Vermieter. Der Vermieter entscheidet selbstständig über das Fälligkeitsdatum der Anzahlung sowie die Höhe in € und teilt dem Mietet diese sowie die Kontodaten in mündlicher bzw. schriftlich Form mit. Die Restzahlung sowie Extras werden direkt bei der Anreise des Gastes vor Ort und in bar an den Vermieter selbstständig gezahlt. Der Vermieter kann im Einzelfall und nur durch seine eigene Entscheidung von einer Anzahlung absehen.

§ 7. Reiserücktritt, Stornobedingungen
* Im Falle des Rücktritts seitens des Gastes, kann der Vermieter vom Gast Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Anreisetag; maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung in Schriftform (per Brief, per E-Mail oder per Fax) beim Vermieter. Der Ersatzanspruch ist in folgende Pauschalen gestaffelt:

20% bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn
50% bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Reisebeginn
80% bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Reisebeginn
100% bei Rücktritt ab 5 Tage vor Reisebeginn

Es wird der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen. Selbstverständlich können Sie, anstatt zu stornieren, auch einen anderen Besucher benennen oder je nach Verfügbarkeit zu den gleichen sowie höheren Konditionen zu einem anderen Zeitraum anreisen.

* Schlechtes Wetter oder Krankheit rechtfertigen keinen Rücktritt seitens des Mieters vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittszeitpunkt kommt es dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises verpflichtet. Nach Anreise ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Im Falle einer Nichtan- oder vorzeitigen Abreise bleibt der Zahlungsanspruch in voller Höhe bestehen abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 10% der Miete, ausser der Vemieter entscheidet anders. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Vermieter wird sich in Fällen des Rücktritts, Nichterscheinens oder der vorzeitigen Abreise um eine anderweitige Vermietung bemühen. Im Erfolgsfall wird das erzielte (Wieder-) Vermietungsentgelt auf den vorstehenden Ersatzanspruch angerechnet

* Zusätzlich gebuchte Leistungen bei einer dritten Person, muss der Gast direkt mit dem Anbieter selbstständig klären.

§ 8 Rücktritt durch den Vermieter
* Im Falle einer Absage von seitens des Vermieters, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Todesfall in engsten Familienkreis sowie der eigene Tod des Vermieters, bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Der Vermieter wird in diesem Fall den Mieter in mündlicher oder schriftlicher Form informieren, sowie ein enges Familienmitglied bzw. Vertreter damit beauftragen ohne Einhaltung einer Frist.

* Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter Widerruf von Reservierungen
* Hat der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme, daß der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Sterbefall, schwere Krankheit etc.) kann der Vermieter jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein und dabei entsprechend der Regelungen für Stornierungen gemäß Ziffer 7 verfahren und Stornierungsgebühren verlangen.

§ 10 Umbuchungen durch den Kunden
* Umbuchungen des Kunden hinsichtlich der Aufenthaltsdaten, der Anzahl der gebuchten Gäste oder der Art der Unterkunft werden, wenn und soweit deren Durchführung möglich ist, gerne berücksichtigt. Sollte die Umbuchung zu einem niedrigeren Gesamtmietpreis führen, gelten hinsichtlich der Differenz zum ursprünglichen Gesamtmietpreis die Regelungen in Ziffer 7., insbesondere die Staffelung des Ersatzanspruchs, entsprechend.

* Der Kunde kann bis zum Anreisetag bestimmen, dass andere Personen statt seiner die vertraglichen Leistungen in Anspruch nehmen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten haftet der ursprüngliche Kunde bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Dritten. Eine Umbuchung muss zu ihrer Wirksamkeit durch den Vermieter bestätigt werden. Anfrage sowie Bestätigung müssen in Schriftform erfolgen.

§ 11 Umbuchung durch den Vermieter
* Der Vermieter behält sich kurzfristige Buchungs- und Vertragsänderungen (z.B. Zuweisung einer anderen Ferienwohnung) in begründeten Fällen ausdrücklich vor. Wir werden uns insoweit selbstverständlich bemühen, Ihnen eine gleich-oder höherwertige Ferienwohnung anzubieten. Sollten wir Ihnen nicht eine wenigstens gleichwertige Ferienwohnung anbieten können, wird selbstverständlich nur der niedrigere Preis berechnet.

§ 12 Haftung des Vermieters
* Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

* Keine Haftung für gestohlene Wertgegenstände. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werden für durch Einbruch entstandene Schäden. Wir empfehlen, Wertsachen beim Verlassen der Wohnung mitzuführen und nicht in der Wohnung zu lassen.

§ 13 Beschaffenheit der Mietsache
* Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes von den Darstellungen im Internet oder anderweitig zugänglichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel. Prospekthaftung oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnissen zuvorkommen. Generell gilt aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles…
Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Mietpreises gem. Buchung beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Es wird nicht gehaftet für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

§ 14 Leistungen/Nebenkosten/Kaution
* Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in der gültigen Preisliste und Ihrer Buchungsbestätigung maßgebend. Bei offenbaren Unrichtigkeiten, Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot, Buchungsbestätigung oder Quittungsbeleg ist immer die aktuelle Preisliste bindent.

* Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die Nutzung der dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.

* Handtücher für den persönlichen Bedarf sind mitzubringen, können aber auch gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.

* Bei besonderen Angeboten/Schnäppchenpreise gelten nur die im Angebot genannten Daten: wie Reisezeiten, Buchungsdauer oder andere genannte Leistungen. Eine Doppelgewährung des Angebotes auf mitreisende Personen wird ausgeschlossen.

* Die Nebenkosten für Wasser und Heizung (saisonal Heizperiode Vor – und Nachsaison und je nach Aussentemperatur) sind im Mietpreis enthalten, sowie Bettwäsche.

* Für die Endreinigung wird je nach Ferienwohnung eine entsprechende Endreinigung seitens des Vermieters erhoben, welche im Reservierungsangebot sowie Reservierungsbestätigung festgehalten ist.

* Lietzow ist eine Kurtaxenfreie Gemeinde.

* Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in einer Höhe vom ersten Übernachtungspreis vom Mieter einzufordern, und diese erst nach Abnahme der Wohnung bei Abreise wieder auszuzahlen bzw. für eventuell entstandene Schäden oder Verunreinigungen vom Mieter einzubehalten bzw zu verrechnen.

* Bei einer mehrwöchigen Buchung ist ein wöchentlicher Bettwäschewechsel im Mietpreis enthalten, welcher in Absprache zwischen Mieter und Vermieter erfolgt. Bei Nichtanmeldung sowie in Anspruchsnahme durch den Mieter, hat er kein Recht auf eine Erstattung oder Rabattierung durch Geld oä. Gerne kann sich der Mieter einen Staubsauger kostenfrei beim Vermieter zur Reinigung bei einer längeren Buchung ausleihen. Der Mieter verpflichtet sich, den Staubsauger ordnungsgemäss zu benutzen und diesen funktionstüchtig, unbeschädigt und nicht verschmutzt zurück zu geben. Sollte ein Schaden am Staubsauger entstanden sein, verpflichtet sich der Mieter diesen unverzüglich an den Vermieter mitzuteilen. Nach Ablauf einer Frist von 24 h kann der Vermieter dem Mieter diesen Schaden ansonsten in Rechnung stellen.

* Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir als Vermieter die Ferienwohnung zum Zwecke wichtiger Arbeiten z.B. Behebung technischer Mängel oä auch während Ihrer Abwesenheit betreten könnten. Das gilt auch für durch uns beauftragte Personen. Sollten Sie dies nicht wünschen, so weisen Sie uns bitte am Ankunftstag darauf hin, damit wir Besuchstermine mit Ihnen absprechen können.

§ 15 Beschädigungen durch den Gäste
* Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Gast zu ersetzen. Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er die Ferienwohnung bewohnt, sofort zu melden. Es obliegt ihm der Beweis, dass ein Schaden nicht während der Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Gast haftet persönlich für alle Mitreisenden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann dies Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen. Ersatz- oder Minderungsansprüche können aus diesem Grund durch den Kunden nicht mehr geltend gemacht werden. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtung, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

* Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen von Schäden oder übermäßiger Verschmutzung der Wohnung Sicherheitsleistung für die durch den Vermieter geschätzten Kosten für Ersatz oder Reinigung geltend zu machen oder einzubehalten. Nach Rechnungslegung durch das Reinigungsunternehmen wird der eventuell überzahlte Betrag an den Mieter ausgekehrt oder ein Mehrbetrag in Rechnung gestellt.

* Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 16 Aufenthalt / Hausordnung / Überbelegung
* Alle Gäste sind verpflichtet, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne das der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird.

* Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen sowie Haustieranmeldung) genutzt werden. Bei Überbelegung mit Nichtanmeldung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen bzw. Haustiere abzuweisen bzw. einen angemessenen Entschädigungsbetrag pro Nacht und unangemeldeter Person sowie Haustier zu berechnen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

* Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person ohne Rücksprache mit dem Vermieter weitergegeben werden.

* Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen im „Gästehaus Schramm“ sowie der Hausordnung. Die Einverständniserklärung erfolgt bereits mit der Anzahlung.

* Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

* Der Vermieter weist in seiner Hausordnung ausdrücklich notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bezüglich offenes Feuer in den Wohnungen (auch keine Kerzen!), kein Feuerwerk auf dem Anwesen der Ferienwohnungen Familie Schramm hin. Schäden werden nach dem Verursacherprinzip gelöst.

§ 17 Reinigung/Verantwortlichkeit
* Der Mieter ist vertraglich verpflichtet das Mietobjekt während der Mietdauer sauber zu halten und am Ende der Mietperiode in aufgeräumtem Zustand zu übergeben. Die Geschirrreinigung, Besteck-, Töpfe- und Pfannenreinigung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muß vom Mieter durchgeführt werden. Die Rückgabe hat in dem Zustand zu erfolgen, in dem der Mieter die Ferienunterkunft übernommen hat. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.

§ 18 Haftung des Mieters
* Die Benutzung der Ferienwohnung, der Gartenanlage mit Teich, des Trampolins, der Grills, der Gartenmöbel, des Balkons sowie des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften Eigenständig für die Sicherheit Ihrer Kinder in den bereits angegebenen Punkten

§ 19 Haustiere
* Haustiere dürfen auf Anfrage sowie Anmeldung in unsere Ferienwohnungen mitgebrachtBwerden. Mehrere Haustiere sind beim Vermieter erst anzufragen. Für den gesamten Aufenthalt ist ein Haustierzuschlag gem. aktueller Preisliste zu entrichten. Ergibt sich nach Abreise des Kunden, dass im Verlaufe des Aufenthaltes unangemeldet Haustiere in der Wohneinheit gehalten wurden, wird der Haustierzuschlag zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 EUR fällig. Der Gast verpflichtet sich auch in Bezug auf unsere Hausordnung diese strikt einzuhalten, sowie für eventuelle Schäden oder Verunreinigungen aufzukommen. Der Tierbesitzer ist für das Wohl seines Tieres verantwortlich, genauso das andere Gäste durch sein Tier nicht gestört werden, noch das es zu Problemen mit anderen Gasttieren kommt. Hunde sind sobald notwendig an der Leine zu führen und nicht alleine in der Wohnung zurückzulassen, sobald der Hund dadurch Schäden in der Ferienwohnung anrichtet. Für das Wesensverhalten des Tieres übernimmt der Tierhalter jegliche Verantwortung. Der Vermieter kann dafür nicht haftbar gemacht werden, sollte ein weiterer Gast sowie Tier durch den Hund eines Mieters in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch kann der Vermieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden, sollte dem Hund des Mieters in der Ferienwohnung sowie auf dem Grundstück des Vermieters etwas zustoßen. Achten sie darauf, dass die Tiere das Grundstück nicht beschmutzen. Hundekot und jegliche Verunreinigung durch Ihren Hund in der Ferienwohnung sowie auf dem gesamten Gelände ist grundsätzlich von Ihnen selbst zu beseitigen. Andere Haustiere müssen vorher angefragt und duch den Vermieter genehmigt werden. Ansonsten kann der Vermieter diese abweisen.

§ 20 Parkplätze
* Dem Gast steht pro gebuchter Wohnung ein kostenfreier PKW-Stellplatz zur Verfügung, welchen ihm der Vermieter zuweist. Diese Parkplätze werden nicht bewacht und sind Dritten frei zugänglich. Für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und darin befindliche Gegenstände haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für eventuelle Schäden, die am Auto des Kunden durch Dritte entstehen. Jeder weitere PKW wird mit einer täglichen Gebühr laut aktueller Preisliste berechnet.

§ 21 Daten
* Der Vermieter ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Gäste auf Datenträgern zu speichern und diese Daten im Rahmen von Werbemaßnahmen zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn der Vermieter ist zu einer solchen gesetzlich verpflichtet. Sollten Sie mit der Nutzung der Daten nicht einverstanden sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in Schriftform.

§ 22 Sonstiges
* Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

* Ansprüche infolge nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monat nach Vertragsende gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

* Diese aktuellen Hinweise und allgemeinen Vertragsbedingungen setzen alle bisherigen außer Kraft.

* Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbes. nicht die einer abschließenden Regelung.

* Für die Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen dem Vermieter und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Unsere AGB’s sind ein bestehender Leitfaden, doch Ihr und unser Wohl sowie Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Wir wünschen Ihnen eine unvergesslich schöne Zeit bei sowie mit uns im – UNVERSCHÄMT FAMILIÄREN GÄSTEHAUS SCHRAMM/Rolinski

Stand 2022

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